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   BVerfG, 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19   

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https://dejure.org/2020,42296
BVerfG, 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19 (https://dejure.org/2020,42296)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19 (https://dejure.org/2020,42296)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 2 BvR 2194/19 (https://dejure.org/2020,42296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 Abs. 1 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; Art. 6 Abs. 2 BayStVollzG; Art. 96 Abs. 2 Nr. 2 BayStVollzG
    Verstoß gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Strafvollzug (Einsichtnahme in einen Haftraum durch ein Sichtfenster; Privat- und Intimsphäre des Gefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung der Justizvollzugsanstalt an das Willkürverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Einsichtnahme in den Haftraum durch ein in der Wand angebrachtes Sichtfenster

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mangelnde Sachaufklärung der Strafvollstreckungskammer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdeentscheidungen in Strafvollstreckungssachen - ohne Begründung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvR 1719/19

    Zuteilung eines ehrenamtlichen Besuchers im Strafvollzug (grundrechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19
    Wird die Sachverhaltsdarstellung der Vollzugsanstalt vom Gefangenen bestritten, so darf das Gericht seiner Entscheidung die Ausführungen der Anstalt nicht ohne konkrete, auf die Umstände des Falles bezogene Gründe zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 42; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2020 - 2 BvR 1719/19 -, Rn. 22).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 19, 306 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2020 - 2 BvR 1719/19 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen' lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19
    Dagegen darf es von einer Beweisaufnahme nicht schon dann absehen, wenn die Aufklärung besonders arbeits- oder zeitaufwendig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19 -, Rn. 51).

    Art. 19 Abs. 4 GG ist verletzt, wenn ein Gericht die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegt, dass ihm eine sachliche Prüfung der ihm vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, Rn. 18 m.w.N.).

  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 407/23

    Strafgefangener, Strafvollstreckungskammer, Entscheidung des

    Der die Durchsuchung anordnende Bedienstete ist allerdings an das Willkürverbot und an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden, die ein schonendes Vorgehen gebieten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.12.2020, 2 BvR 2194/19, juris, Rn. 16).
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